Ali Wunsch e.V.

Um das Andenken der großen Theaterlehrerin und langjährigen Schulleiterin der Neuen Münchner Schauspielschule (NMS) Anneliese „Ali“ Wunsch-König hochzuhalten, erfolgte die Benennung nach dieser großen künstlerischen Persönlichkeit. 

Der gemeinnützige Verein Ali Wunsch München e.V., hat als Satzungszweck die Förderung von Kunst und Kultur. Wir haben uns zum Ziel gesetzt, das kulturelle Leben, vor allem in der Stadt und in der Region München zu bereichern. Dazu übernimmt bzw. unterstützt Ali Wunsch München die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen.

Ursprünglich wurde Ali Wunsch München e.V. als Förderverein der NMS ins Leben gerufen. Aufgabe des Vereins war zunächst, Projekte und Inszenierungen unter Beteiligung von Studierenden der Neuen Münchner Schauspielschule finanziell und personell zu unterstützen. 
Seit 2022 übernimmt bzw. unterstützt Ali Wunsch München die Organisation und Durchführung von kulturellen Veranstaltungen, vor allem der Theatergruppe “Brettgeflüster“. Ali Wunsch München e.V. bietet - in Zusammenarbeit mit professionellen Künstler*innen - finanzielle und personelle Unterstützung bei Projekten unter Beteiligung von Amateur-Schauspieler*innen mit dem Ziel der öffentlichen Aufführung. 

Der Verein ist über die Kontaktseite und E-Mail-Adresse von „Brettgeflüster“ erreichbar.

Durch Ihre Spende für Ali Wunsch München e.V. ermöglichen Sie einen notwendigen finanziellen Spielraum, erweitern das zur Verfügung stehende Budget für künstlerische Arbeiten jeglicher Art und helfen so über finanzielle Herausforderungen hinweg. 

Auch über einzelne Spendenbeträge freuen wir uns sehr!

Ali Wunsch München e.V. ist ein gemeinnütziger Verein. 

Bei Beiträgen ab 100 € erhalten Sie eine steuerlich abzugsfähige Spendenquittung. Selbstverständlich sind alle Spenden steuerlich absetzbar.*

Kontoverbindung:
IBAN: DE73 7015 0000 1003 7903 57
Stadtsparkasse München

Wir freuen uns auf ihre Unterstützung!

* Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen für die Gemeinnützigkeit nach den §§ 51, 59, 60 und 61 der AO wurde vom Finanzamt München, Abt. Körperschaften, St. Nr. 143 / 210 / 14101 nach § 60 AO festgestellt. Wir fördern nach unserer Satzung Kunst und Kultur.